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Diese Homepage steht aus den unten beschrieben Gründen zum Verkauf.
Der ideale Interessent wäre für mich ein junger Anwalt, der gerade eine Kanzlei eröffnet hat und sich auf diesen Bereich spezialisieren möchte. Mit über 5.000 Nutzern monatlich (Jänner 2020) könnte eine neue Kanzlei schnell an Bekanntheitsgrad gewinnen (siehe auch Monatsauswertung / Jahresauswertung). Im Jahr 2022 wurden von Google über 64.000 Klicks und fast 1 Million Impressionen gezählt. Die Zahl der Seiten mit ersten Impressionen ist auf 92 gestiegen (siehe Google-Auswertung-2022).
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Ich verkauf allerdings nicht die nackte Domain (um ein paare Euro) sondern ausschließlich den gesamten Internetauftritt inklusive Content und erwarte mir daher eine Abgeltung der investierten Zeit. Der Content wurde bis zuletzt aktualisiert (siehe z.B. Familienbonus-Plus).

Unterhaltsberatung & Gutachten:

"Die Erteilung von Auskünften über die Höhe des zu leistenden Unterhalts stellt aus Sicht der erkennenden Behörde eine Rechtsauskunft dar."

Dieser Satz ist in einer an mich gerichteten Straferkenntnis vom 27.02.2019 zu finden. Die weitere Begründung ergibt zusammengefasst, dass das Erteilen von Rechtsauskünften eine den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit darstellt (obwohl das Wort „Rechtsauskunft“ in der gesamten Rechtsanwaltsordnung nicht einmal vorkommt). Wer eine derartige Tätigkeit gewerbsmäßig anbietet oder ausübt ist mit einer Geldstrafe bis zu 16 000 Euro zu bestrafen.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich ab sofort keine Unterhaltsberatungen und -berechnungen mehr anbiete und zukünftig auch keine Unterhaltsgutachten mehr erstellen werde, nachdem ja auch ein schriftliches Gutachten eine Auskunft über die Höhe des zu leistenden Unterhalts darstellt.

Dass die Erstellung eines Gutachtens gegen die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung verstoßen kann ist natürlich eine harte Aussage und wirkt für mich gerade zu paradox: Wer sind denn im Normalfall die Auftraggeber von Gutachten? Doch wohl in der Regel Gerichte und Anwälte im Auftrag ihrer Klienten, oder nicht?

Ich traue mich zu sagen, dass die Rechtsanwaltskammer Wien mit Ihrer Anzeige wegen des Verdachts der Winkelschreiberei einen Spezialisten aus dem Weg geräumt hat. Dies wird wohl auch zum Nachteil für einige Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Wien sein, denn ich hatte immer wieder Klienten, die von ihren Anwälten (zwischendurch) zu mir geschickt wurden um deren Unterhalt zu berechnen. Speziell bei komplexen Einkommenssituation war diese Vorgehensweise für mich ganz normal, da die Mehrzahl der Anwälte wohl ihren Fokus nicht auf das Thema Personalverrechnung richten wird und die Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage (außer in 08/15-Fällen) ohne Personalverrechnungskenntnisse zumeist nicht möglich ist. Spätestens wenn jemand eine Hochrechnung für das laufende Jahr wünscht, wird ein Nicht-Personalverrechner so seine Probleme bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage haben (diese ist notwendig für die Berechnung der Familienbeihilfenanrechnung).

Von der Anzeige der Rechtsanwaltskammer Wien bis zur Verhängung der Geldstrafe vergingen rund 7 Monate. In dieser Zeit habe ich mehrfach versucht zu erklären, dass ich keine Rechtsberatungen anbiete, sondern lediglich Berechnungen durchführe. Zusätzlich habe ich ab diesem Zeitpunkt auf meiner Homepage explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsgespräche ausschließlich auf die Berechnung des Unterhalts abzielen und keine Rechtsberatung darstellen. Doch das half alles nichts. Die Rechtsanwaltskammer Wien beharrte auf der Erlassung eines Straferkenntnis.

Das Resümee des Ganzen: Es gibt nun mal Dienstleistungen, die nicht durch ein einziges Berufsbild abgedeckt werden können. In anderen Bereichen gab es auch schon Liberalisierungen. Meines Wissens darf ein Gas- und Wasserinstallateur mittlerweile die Waschmaschine an den Stromkreislauf anschließen (ohne einen Elektriker beizuziehen). Anscheinend darf auch ein Anwalt Tätigkeiten ausführen, die typischerweise einem Personalverrechner zuzuordnen sind. Umgekehrt ist es jedenfalls nicht erlaubt.

Also liebe (Unterhalts-)Gutachter-Kollegen. Packt Eure Rechenstifte und Berechnungsprogramme in die Schublade. Es könnte sein, dass ihr gegen die Rechtsanwaltsordnung verstoßt. Oder ihr hütet euch davor, hunderte Stunden in die Erstellung einer Homepage zu investieren, die dann aufgrund ihrer Beliebtheit in den vorderen Rängen bei Google zu finden ist….

Sollten Sie hingegen der Meinung sein, dass es richtig ist, mich als Winkelschreiber aus dem Markt zu verbannen, dann wissen Sie jetzt wo Sie sich bedanken können: Bei der Rechtsanwaltskammer Wien.

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